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Google hat seine Shopping-Richtlinien aktualisiert und vergibt einen neuen Richtlinienstatus:

Website sollte verbessert werden

Diesen Status erhält ein Händler, wenn er die professionellen und redaktionellen Standards auf der eigenen Website nicht erfßllt. Zudem fßhre dieser Status zu einer temporären Sperrung des Kontos. Ziel dieser neuen Richtlinienverordnung ist vor allem der Schutz des Nutzers vor negativen Kundenerfahrungen. Google mÜchte eine ausgezeichnete Nutzererfahrung gewährleisten und daher nur Werbung zulassen, die professionell und unmissverständlich gestaltet ist.

Darßber, ob etwas verständlich oder missverständlich ist, lässt sich bekanntlich streiten, dennoch habe ich mir die redaktionellen sowie professionellen Anforderungen von Google einmal näher angeschaut. Neben den Produktfeedspezifikationen, welche die Struktur und das Format fßr Produktdaten vorgeben, gibt es einen Beispielkatalog fßr unzulässige Inhalte:

  • So sollte die Website generell gut nutzbar sein und funktionieren. Das heißt unter anderem, dass Inhalte erreichbar sind, die Navigation gut funktioniert und der Nutzer nicht durch hindernde Pop-ups gestĂśrt wird.
  • Unternehmensinformationen mĂźssen leicht zugänglich und eindeutig sein. Verständlich! FĂźr mich gibt es auch nichts Schlimmeres, als eine kontraintuitive Seite und nicht auffindbare Kontaktinformationen!
  • DarĂźber hinaus sollten die Inhalte die allgemeingĂźltigen Rechtschreib- und Grammatikregeln sowie die Interpunktion berĂźcksichtigen
  • und die Seite muss zum Schutz des Nutzers eine gewisse Domainsicherheit erfĂźllen.
  • Zudem ist es erforderlich, dass die Landingpage auch mit dem angeteaserten Title und der Description Ăźbereinstimmt. Stell Dir mal vor, du siehst in einem Schaufenster ein leckeres FranzbrĂśtchen. Voller Vorfreude betrittst Du den Laden und bist plĂśtzlich in einer Fachhandlung fĂźr Schrauben - das ist nicht nur verwirrend, sondern auch pure Enttäuschung.
  • Produktbeschreibungen sollten fehlerfrei und mĂśglichst umfassend sein, damit ein potenzieller Käufer alle relevanten Informationen erhält. Dopplungen innerhalb dieser Beschreibungen sieht Google aber gar nicht gerne. 😉
  • Die Inhalte einer Website sollten auch keine generischen Platzhalter oder unpassende Copy-und-Paste-Elemente enthalten und die stilistischen Anforderungen der Produktfeedspezifikationen erfĂźllen.

Wenn Du all diese Dinge berßcksichtigt, solltest Du aber keinerlei Probleme bekommen - und läuft doch mal etwas schief, gibt es wie immer fßr alles einen Ausweg!

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