- Die EU verhängt unter dem Digital Markets Act (DMA) eine Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google, da der Konzern seine „Gatekeeper“-Position missbraucht.
- Google wird konkret für die Bevorzugung eigener Produkte in den Suchergebnissen (460 Mio. €) und die Einschränkung alternativer App-Vertriebswege im Play Store (430 Mio. €) sanktioniert.
- Wir sehen Googles Argumentation, die Auflagen würden Nutzern schaden, als Vorwand, um eigene Umsätze zu sichern.
- Während die EU-Kommission langsam agiert, entwickelt sich Google mit AI Overviews und AI Mode schnell zur „Antwortmaschine“, die Nutzer verstärkt auf eigenen Plattformen hält.
- Trotzdem musste Google bereits stellenweise nachgeben und SERP-Features anpassen, die anderen Anbietern mehr Sichtbarkeit geben.
- Du kannst ähnliche Benachteiligungen durch Gatekeeper über ein EU-Formular melden, aber mit überschaubarer Wirkung.
Google treibt es zu bunt 🎨
Letzte Woche hat die EU-Kommission Google wieder mal eine saftige Strafe aufgebrummt. Insgesamt 890 Millionen Euro, diesmal auf Basis des Digital Markets Act (kurz DMA). Die Strafe wird als Rekordsumme bezeichnet, aber bei der von Johan erwähnten Steigerung des Umsatzes im Kerngeschäft von 54,2 auf 63,3 Milliarden Dollar allein im abgelaufenen Quartal ist das noch weit entfernt von der Maximalstrafe.
Die Autoren spekulieren, dass Google in den Verhandlungen mit der EU entgegengekommen ist, aber vielleicht beeinflussen auch politische Beweggründe die Höhe der Strafe.
So oder so wird Googles Mutterkonzern Alphabet sicherlich erstmal ein paar Jahre lang durch die Instanzen klagen, bevor sie das Geld zahlen.
Oder alternativ ruft Donald Trump vorher bei Giovanni Infantino, ähh… Ursula von der Leyen an, um eine Überprüfung dieser Schiedsrichterentscheidung anzuleiern.
Wofür genau verhängt die EU-Kommission diese Strafe?
Google bzw. Mutterkonzern Alphabet ist laut DMA ein Gatekeeper.
Die EU sagt, dass Googles Position im Markt als bekannteste Suchmaschine (und Betriebssystemhersteller, Werbenetzwerk, Video-Plattform, E-Mail-Provider, Bürosoftware-Anbieter, Hardware-Hersteller, Kartendienst, Cloud-Anbieter, Zahlungsdienstleister und so ziemlich alles was man sonst noch irgendwie mit dem Internet als Unternehmen machen kann…) so mächtig ist, dass sie de facto den Zugang anderer Unternehmen zum Markt kontrollieren und deswegen besonderen Pflichten und Kontrollen unterliegt.
Unter anderem darf Google seine eigenen Angebote nicht gegenüber vergleichbaren Produkten und Diensten anderer Anbieter bevorzugen oder konkurrierende Angebote beim Zugang zum Markt benachteiligen. Die EU-Kommission sanktioniert nun, dass Google diese Anforderung in der Suche und im Play Store nicht erfüllt und verhängt folgende Bußgelder:
- 460 Millionen € dafür, die eigenen Produkte in den Suchergebnissen prominenter darzustellen als die Produkte der Konkurrenz (z.B. bei WM-Spielergebnissen farblich hinterlegte Infoboxen vs normales Snippet der Suchergebnisse)
- 430 Millionen €, weil Google im Play Store App-Entwickler dabei behindert alternative Angebote, die über Nicht-Google-Vertriebskanäle laufen, zu kommunizieren
Außerdem soll Google diese Missstände innerhalb von 60 Tagen abstellen, sonst läuft das Taxameter der EU-Kommission weiter.
Wie reagiert Google auf die Strafe?
Laut Google ist das natürlich völlig ungerechtfertigt. Die geforderten Änderungen würden vor allem den EU-Nutzern schaden, weil die monierten SERP-Darstellungen hilfreich für Nutzer sind und die geforderten Änderungen im Play Store wichtige Sicherheitsmechanismen unterlaufen würden.
Klar kann Google einfacher sicherstellen, dass App-Nutzer nicht an unseriöse Zahlungsdienste geraten, wenn sie in Android-Apps nur den eigenen Zahlungsdienst zulassen. Aber dass die einzige Art, Nutzer hier zu schützen, diejenige sein soll, bei der Google bei jeder App-Zahlung Geld verdient, klingt in meinen Ohren nach einer geheuchelten Ausrede. Google will hier nicht die Nutzer schützen, sondern die Umsätze.
Und natürlich sind die Google-Produkte so gestaltet, dass Nutzer möglichst komfortabel innerhalb des Google-Ökosystems bleiben. Wenn Google beispielsweise keine Preise mehr direkt in den SERPs darstellen dürfte, ist ein Preisvergleich mühsamer. Aber auch nur um einen Klick in ein passendes Preisvergleichs-Tool (sofern Google diesen Klick komfortabel ermöglicht). Es gibt da draußen bestimmt Alternativen zu Google Shopping, wie spezialisierte Preisvergleichstools oder Shopping-Aggregatoren, die Nutzer vielleicht sogar hilfreicher und komfortabler finden. Geht es Google bei dieser Argumentation vielleicht auch weniger um eine komfortable UX als um komfortable Umsätze?
Ich bin sicher, wenn Google möchte, sind die Anforderungen der EU so umsetzbar, dass es kaum einem Nutzer negativ auffällt. Aber vielleicht möchte Google lieber, dass es Nutzer nervt, um dann mit dem Finger auf die EU-Kommission zu zeigen und laut krähen, dass der böse DMA schuld ist. So funktioniert Malicious Compliance.
Das scharfe Schwert des DMA schlägt zu und Google ist längst weiter
Die EU-Kommission hat, bevor sie diese Strafe verhängt hat, mehrere Jahre ermittelt und verhandelt.
Währenddessen hat Google mit AI Overviews die Entwicklung von einer Suchmaschine zur Antwortmaschine vorangetrieben und erfüllt mehr und mehr Nutzerintentionen, ohne die Nutzer auf andere Webseiten zu führen, die früher damit Geld verdient haben. Und AI Overviews und der AI Mode legt da noch die ein oder andere Schippe drauf.
Von manchen wird der DMA als “scharfes Schwert der EU” bezeichnet.
Das ist ein schönes Schlagwort, aber so scharf das Schwert auch sein mag, die EU-Kommission kann es nur in Bürokratiegeschwindigkeit führen und Google kann in Internetgeschwindigkeit zur Riposte ansetzen, während eine Armee aus Anwälten den Treffer weiter hinauszögert und Donald Trump versucht, wie ein in die Wade beißender Terrier, die Kommission mit Zolldrohungen aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Aber trotz allem musste Google sich zumindest ein bisschen bewegen.
Was hat Google schon geändert?
Im Lauf des Verfahrens hat Google bereits bestimmte SERP-Features angepasst. Dabei gab es keine grundlegenden Änderungen in Algorithmen, sondern Anpassungen einzelner SERP-Features. Beispielsweise taucht bei vielen Produktsuchen ein Modul “Produktwebsites”, wie in diesem Screenshot aus einer Google Suche zu “tageslichtlampe”:

In der Regel taucht dieses Element oberhalb von Organic-Shopping-Ergebnissen auf, sodass Nutzer erst alternative Preisvergleichsportale und Shoppingseiten sehen, bevor Google darunter im Shopping Grid Einzelprodukte mit Produktpreisen anzeigt.
Ich habe keine konkreten CTR-Daten zu dieser Integration, aber insbesondere für Preisvergleichsportale gibt es sonst nicht mehr viel Platz in den Google SERPs…
Wenn Du in Googles SERPs oder GERPs (Generative Engine Result Pages) eine ähnliche Benachteiligung Deines Geschäfts siehst und auch gerne so eine spezifische Integration für Deine Branche willst, kein Problem. Als Unternehmen kannst Du so etwas der EU-Kommission direkt melden.
Digitalisierung sei Dank, kannst Du über dieses Online-Formular der EU-Kommission das DMA-Schwert quasi selbst zücken und die Gatekeeper dazu bringen, Deine potenziellen Kunden wieder zu Dir durchzulassen. Sobald Du das Formular ausgefüllt hast, schreitet die EU-Bürokratie zur Tat und wird mit Deiner Meldung Folgendes tun:
“We will treat your submission as market information, and we will take it into account in our ongoing monitoring activity.”
Ah, achso… ja gut… ganz so direkt wirkt das Formular vielleicht doch nicht… Aber wie auch immer die EU-Kommission neue Ziele findet, sie holt sie mit dem DMA-Schwert wieder auf. Diesmal zielt sie (neben Sprachassistenten-Gedöns, den ich unspannend finde) auf eine Stelle, die Google wirklich wehtun kann, und die US-Kartellrechtsentscheidungen auch bereits anvisieren (wir berichteten): Das Teilen von anonymisierten Nutzersignalen zu Suchen, womit auch konkurrierende Suchmaschinen sowas wie Navboost nachbauen könnten. Das könnte spannend werden.