Obligatorischer Disclaimer: Wir sind keine Juristen, wenn Du eine rechtssichere Auskunft brauchst, frag einen Spezialisten. Dennoch wollen wir Dich gerne darauf hinweisen, was an deutschen Gerichten so entschieden wird und wieso das für Dich interessant sein könnte.
So hat das Landgericht Köln in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 22. Januar entschieden, dass Publisher für irreführende Snippets in der Google-Suche haften können. Aktenzeichen 28 O 252/24 für alle, die es ganz genau wissen wollen.
In diesem Fall hatte die “Bild” berichtet. Über die Ergebnisse von Lebensmittelüberwachungskontrollen in zwei Franchise-Filialen einer Imbisskette. Von “Schmutz, Fake-Fleisch und Hygienemängel” ist die Rede gewesen. Laut Auffassung der Richter konnte dabei durch die Nichterwähnung, dass es sich um Franchises handelte, bei Lesenden der Eindruck entstehen, alle Restaurants der Kette seien betroffen. Damit verletze das Snippet die Unternehmenspersönlichkeitsrechte der Franchisegeberin.
Damit macht das Gericht den Verleger dafür haftbar, dass Google den von ihm erstellten Meta-Tag des Artikels wörtlich übernahm. Du denkst bestimmt direkt das gleiche wie ich: Was aber, wenn das Snippet von Google geändert wird, wie es so oft vorkommt? Dann, so der Anwalt Jörn Claßen, müsste Google dafür haften. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig und ich teile die Einschätzung des Autoren des Heise-Artikels, dass es vermutlich auch nochmal zu einem OLG gehen wird.
So oder so, zeigt die Situation vor allem zwei Dinge:
- Clickbait kann teuer werden und ist nach wie vor keine herausragende Idee.
- Nach dem Leistungsschutzrecht ein weiterer Fall von Kopfzerbrechen, das europäische Gerichte und in diesem Fall die deutsche Justiz den Freunden bei Google bereitet.
Nicht verwunderlich, dass Google auf Gedanken kommt, was eigentlich wäre, wenn sie den Newsanbietern gar keinen Traffic mehr rüberschaufeln würden. Dann müssten sich alle in diesem Sektor aber ganz schnell umsehen. Hoffen wir also, dass Google geduldig bleibt.