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Das ist hier die Frage. Hamlets unsterbliche Worte ein weiteres Mal von einem anmaßenden Amateur-Autoren anderweitig angewandt. Aber es hat halt gepasst.

Worum geht's? LinkedIn hat einen Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin verloren. Gegenstand des Streits war unter anderem LinkedIns Mitteilung an Nutzer, dass sie den DoNotTrack-Header geflissentlich ignorieren. Dazu ging es noch über andere Datenschutzthemen wie den (unaufgeforderten) Versand von Mails an Dritte und die Voreinstellungen zu Profilsichtbarkeiten auf Partnerseiten. In erster Instanz hat LinkedIn dazu erstmal verloren.

Eigentlich ist der DNT-Header ein Zombie, der mangels Akzeptanz von der Industrie vom W3C 2019 aufgegeben wurde. Dennoch gibt es noch Bestrebungen, ihn durchzusetzen (und es gibt auch noch immer die Option Do Not Track in Chrome zu aktivieren).

Für diese Bestrebungen ist das Urteil natürlich grundsätzlich eine gute Nachricht. Aber es ist auch nicht so, dass damit der DNT-Header gerichtlich voll und ganz beschlossen wäre und nervige Cookie-Banner nun der Vergangenheit angehörten. Selbst wenn das durch alle Instanzen geklagt würde.

Wirksame Widersprüche

Denn das Urteil hat seine Feinheiten. LinkedIn wurde mitnichten verboten, den Header zu ignorieren (wie es aktuell ca 99,9% der Webseiten machen). Es wurde lediglich untersagt, gegenüber Nutzern zu behaupten, dass Do-Not-Track-Signale kein wirksamer Widerspruch gegen die Datenverarbeitung sind. Das sind sie nämlich grundsätzlich schon.

Das Urteil verbietet also nicht, ein Cookie-Banner anzuzeigen und zu fragen, ob sie tracken dürfen.

Aus Sicht der Werbewirtschaft ist klar, dass ein genervter Klick auf "Alles Akzeptieren" eine konkrete, "wohl informierte" und "bewusste" Einwilligung darstellt und damit eine allgemeine Konfiguration des Browsers überschreibt. Ob das die Gerichte dieser Welt genauso sehen, muss erst noch durch die Instanzen geklagt werden. Und dieses Schlachtfeld haben die Berliner Richter ganz geflissentlich umschifft mit ihrer Entscheidung.

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