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Als SEOs beschäftigen wir uns ja mitunter sehr intensiv damit, wie wir Inhalte in die Suchmaschine und ihre Ergebnisse reinbekommen. Klar, zum Beispiel im Rahmen von Crawl- und Index-Management, wenn es um Parameter oder Duplicate Content geht oder darum, ein paar inhaltliche Altlasten im Zuge eines Content Audits loszuwerden und in einigen anderen Fällen kommt es auch durchaus vor, dass wir bestimmte Inhalte lieber aussperren und/oder entfernen.

Eine Sache aber, die im Hinblick auf die von der Suchmaschine präsentierten Ergebnisse nicht nur uns SEOs betrifft, ist das sogenannte Recht auf Vergessenwerden.

Was das ist, wie das mit dem Antragstellen funktioniert und was genau das dann seitens Google bedeutet, wird in diesem Video der Google Search Central sehr anschaulich erläutert.

Seit einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2014 hast Du das Recht, als Person von Suchmaschinen wie zum Beispiel Google zu verlangen, dass bestimmte personenbezogene Suchanfragen und URLs aus dem Suchindex entfernt werden. Natürlich nicht für irgendwelche x-beliebigen Anfragen, sondern insbesondere solche, die einen Bezug zu Dir und Deinem Namen haben und daher aus Datenschutzgründen relevant sind.

Ein beachtenswertes Detail: Es geht dabei nur darum, welche Ergebnisse bei einer bestimmten Suche ausgespielt werden. Die URL an sich bleibt trotzdem im Index und kann zu anderen Anfragen auch nach wie vor gefunden werden.

Zudem ist der Prozess des "Delistings" in mehrere Schritte gegliedert. Was genau zu tun ist, wird im Video detailliert erklärt.

Übrigens gibt es 4 Kriterien, die seitens Google beim Prüfen eines Antrags herangezogen werden.

Handelt es sich um...

  1. falsche Informationen

  2. unzulängliche Informationen

  3. unbedeutende Informationen

  4. unverhältnismäßige Informationen

Vor allem die Frage, ob ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Informationen besteht, ist wichtig bei der Entscheidung, wie mit dem Antrag verfahren wird. Dabei spielt es eine Rolle, welche Stellung die Person im öffentlichen Leben hat, woher die Informationen stammen, wie alt die Inhalte sind und ob es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gibt.

Noch ein interessantes Detail:

"In der Europäischen Union entfernen wir URLs von Google Search-Ergebnissen für Länder, die das Europäische Datenschutzgesetz anwenden. Entsprechend des Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 entfernen wir keine Inhalte in Ländern, die nicht dem Europäischen Datenschutzgesetzen unterliegen."

Diese Möglichkeit, persönliche Informationen auf Basis des Rechts auf Vergessenwerdens entfernen zu lassen, ist also regional begrenzt auf die EU. Außerhalb der EU gibt es zwar auch Optionen, diese sind aber etwas aufwändiger und rechtlich nicht so fundamentiert.

Hier findest Du neben einer FAQ auch noch weitere Infos von Google, wenn Du Dich weiter mit dem Thema beschäftigen möchtest.

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