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Wir haben Dir ja bereits von den ach so couragierten Mitgliedern der Zivilgesellschaft berichtet, die mittels der Verquickung von Marktwirtschaft und Juristerei die Umsetzung von Datenschutzvorgaben beschleunigen wollten.

Nun hat der Rechtsstaat, in Form der Generalstaats­anwalt­schaft Berlin, in einem Fall durchgegriffen und die Grenzen der Selbstjustiz durch Abmahnanwälte aufgezeigt. Quasi als kleinen Weihnachtsgruß an die Webseitenbetreiber.

TL;DR dieser Pressemitteilung:

  • ca. 400 Anzeigen wurden gegen die Abmahnungen eines der Google-Fonts Abmahnanwälte gestellt

  • Es gab eine Durchsuchung bei diesem Anwalt wegen Abmahnbetrugs und (versuchter) Erpressung

  • ca. 2.000 Opfer haben tatsächlich je 170 € bezahlt

  • ca 346.000 € wurden daher beschlagnahmt

Leider geht aus der Pressemitteilung nicht hervor, wie viele Abmahnungen verschickt wurden. Aber auch ohne die Conversion Rate ermitteln zu können, zeigt das Verhältnis von einer Gegenanzeige auf fünf zahlende Opfer, dass das Geschäftsmodell so nicht sehr nachhaltig ist.

Besonders interessant fand ich auch diesen Satz:

Da sie diese Besuche außerdem bewusst vorgenommen haben sollen, um die IP-Adressen-Weitergabe in die USA auszulösen, hätten sie faktisch auch in die Übermittlung eingewilligt.

Wenn diese Auffassung der Staatsanwaltschaft von Richtern ebenso gesehen wird, wird die Beweisführung auch von ernstgemeinten Abmahnungen schwerer. Entweder protokollieren paranoide Nutzer konsequent alle Requests, die Seitenaufrufe feuern, oder ein Kläger muss argumentieren, dass die Handlungen auf einen Verdacht hin bewusst nachgestellt wurden. Das macht im Umkehrschluss vielleicht nicht nur die Arbeit der Abmahnanwälte schwieriger, sondern Möglicherweise auch für Aktivisten wie Max Schrems/NOYB.

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