Die BIK-Prüfstellen vergeben keine Prüfzeichen mehr für Websites, die Accessibility-Overlays einsetzen. Der Hintergrund ist, dass solche Overlays in den technischen Aufbau einer Website eingreifen und dabei Funktionen verändern können.
“Durch solche potenziellen Wechselwirkungen kann Konformität für eine Seite mit Overlay-Tool, auch wenn es im Default-Zustand bleibt, nicht sichergestellt werden.”
BIK entschließt sich zu folgender Festlegung:
- BIK-Prüfstellen können für Websites, die ein Overlay-Tool nutzen, derzeit keine sichere Aussage zur Konformität gemäß EN / WCAG machen.
- Entsprechend können BIK-Prüfergebnisse von Websites, die ein Overlay-Tool nutzen, nicht veröffentlicht werden.
- Die Verwendung eines BIK-Prüfzeichens ist auf Websites, die ein Overlay-Tool nutzen, nicht möglich.”
Quelle: bitvtest.de
Was bedeutet das für Dich?
Über eine BIK Prüfstelle kannst Du Deine Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen. Nutzt Du ein Accessibility-Overlay, bekommst Du jetzt aber nach dem Test kein Prüfzeichen mehr. Lässt Du Deine Website nicht überprüfen, bekommst Du – logischerweise – auch kein Prüfzeichen. Die Entscheidung von BIK hat daher für Dich vermutlich erstmal keine direkten Auswirkungen.
Aber…
Die Europäische Kommission (die den European Accessibility Act ausgearbeitet hat, auf dem das BFSG fußt) schreibt auf ihrer Website:
“Overlays, or any other tools which do not ensure the website itself meets the detailed criteria of the standard, are not an appropriate solution. It is best to fix accessibility issues at their source.”
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, kurz BFIT-Bund (die Websites öffentlicher Stellen des Bundes in Deutschland testet), teilt aber die Einschätzung über Wechselwirkungen. Sie empfiehlt ebenfalls, keine Overlay-Tools einzusetzen.
- “Aktuell sind Overlay-Tools nicht in der Lage, einen Webauftritt, der Barrieren aufweist, vollständig barrierefrei darzustellen.
- Durch den Einsatz solcher Tools können weitere Barrieren im Webauftritt entstehen.
- Overlay-Tools können eine schon vorhandene Barrierefreiheit verbessern, indem z. B. zusätzliche Kriterien der Konformitätsstufe AAA der WCAG erfüllt werden.”
Quelle: bfit-bund.de
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (die Deine E-Commerce-Website testen könnten) hat (noch) keine Aussagen zu Accessibility-Overlays veröffentlicht. Wahrscheinlich vertreten sie aber die gleiche Meinung.
Fassen wir zusammen
BIK vergibt keine Prüfzeichen mehr für Websites mit Accessibility-Overlay im Einsatz. Die Europäische Kommission und die BFIT-Bund raten vom Einsatz ab.
Was ist, wenn Du trotz allem weiterhin ein Accessibility Overlay auf Deiner ansonsten nicht barrierefreien Website einsetzt? Nun, damit positionierst Du Dich sichtbar als möglicher Fall mangelnder BFSG-Konformität. Und wenn ich jetzt Langeweile hätte oder mein Geld mit Abmahnungen verdienen wollen würde, dann könnte ich vielleicht auf die Idee kommen, mir einen Code- oder Text-Identifier eines Overlays rauszusuchen, den zu googlen und dann einer Website nach der anderen einen Brief schicken…