Schmeckt wie die DSGVO, ist aber das BFSG: Knapp 1,5 Monate nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gibt es die ersten Abmahnungen.
Rechtsanwalt Andreas Kempcke schreibt auf LinkedIn:
“Mir wurde heute die erste Abmahnung wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorgelegt und sie ... wie drücke ich es am besten aus ... wirft Fragen auf”
Im verlinkten Artikel schreibt RA Kempcke dann noch über weitere Details aus der Abmahnung, wie:
- Abgemahnter soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
- Und Kosten in Höhe von 1.032,44 € erstatten.
- 1. und 2. entfallen, wenn Abgemahnter das Vergleichsangebot annimmt, 595 € zahlt und die Homepage anpasst.
- Abmahnender hilft gern dabei: "Nicht zuletzt wäre unsere Mandantschaft als Experte auf diesem Gebiet auch bereit, Ihnen bei der Installation entsprechend benötigter Tools behilflich zu sein."
Insbesondere Letzteres klingt für mich dreist. RA Kempcke formuliert das so:
"Also eher Werbung für die Dienstleistungen des Abmahners? Sieht für mich sehr danach aus.”
Die Abmahnung deswegen aber zu ignorieren, ist keine gute Idee – der Gang damit zur Rechtsberatung hingegen schon. Geld zahlen, um Stress zu vermeiden, fällt wiederum in die Kategorie “keine gute Idee”. Außerdem in der Kategorie “keine gute Idee”: spezielle Tools einsetzen, die angeblich die Homepage barrierefrei machen – selbst wenn das einige “Experten” empfehlen.
Denn: Accessibility-Overlays machen eine Website nicht barrierefrei. Das sagen nicht nur Menschen, die sich mit Barrierefreiheit auskennen, sondern auch die Europäische Kommission und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Dazu zwei Beispiele unterschiedlicher Overlays, die mir zuletzt aufgefallen sind:
- Die Schaltfläche “Animation stoppen” eines Overlays hat so gut funktioniert, dass die ganze Website anhielt, schwarz wurde und nur noch ein Logo zeigte.
- “Intelligenter Kontrast” hat das Kontrastverhältnis von Schrift und Hintergrund von vorher 16,5:1 ganz clever zu 4,65:1 verschlechtert (damit sind zwar die Anforderungen an WCAG 1.4.3 Contrast (Minimum) erfüllt, vorher wurde aber sogar das AAA-Kriterium 1.4.6. Contrast (Enhanced) erreicht).
Wenn Du Deine Website barrierefrei gestalten möchtest, brauchst Du kein Overlay. Das geht auch ohne und ist gleichzeitig der nachhaltigere Weg. Denn so haben Deine User eine Website vor sich, mit der sie direkt besser interagieren können – statt erst den Schaltknopf des Overlays zu suchen, um dort dann nochmal nach den für sie passenden Einstellungen zu schauen.
Solltest Du jetzt Muffensausen haben und trotzdem überlegen, einfach erstmal ein Overlay zu installieren: Du kannst Dich auch an uns wenden. Wir Wingmenschen helfen Dir auch bei der Barrierefreiheit.