Das zumindest war mein erster Gedanke, als ich von der neuen Verordnung gehört habe. Ein kleiner Exkurs zum EAA: Am 28. Juni 2019 trat diese Verordnung in Kraft und wie bei der DSGVO befinden wir uns eigentlich schon in der Übergangszeit, in der diese Verordnung auch umgesetzt werden sollte. Ich kann mich noch gut an das Ende der Übergangszeit der DSGVO erinnern. Viele Webseitenbetreiber wussten bis dahin nur wenig bis gar nichts über die DSGVO und waren über einen harten Stichtag überrascht. Jedoch gab es gar keinen harten Stichtag, sondern eine sehr lange Übergangszeit, die wir allerdings kaum mitbekommen haben.
So in etwa ist es nun auch mit der EAA. Aber was ist die EAA überhaupt? Es handelt sich dabei um eine EU Richtlinie, die am 22.07.2021 als deutsches Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt und verkündet wurde. Darin wird festgelegt, wie Produkte, Dienstleistungen und vor allem auch digitale Dienstleistungen umgesetzt werden bzw. bedienbar sein müssen. Nach § 1 Abs. 3 Nummer 5 BFSG sind damit auch explizit "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschrieben. Dies sollte auf nahezu jeden Onlineshop und Buchungsprozess zutreffen. Zum Stichtag des 28.06.2025 müssen die in diesem Gesetz beschriebenen Produkte und Dienstleistungen für Personen mit Handicaps bedienbar sein. Dies bedeutet z.B.:
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Für Personen mit eingeschränkter Sehkraft, die Vergrößerung, ein klarer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund einer Internetseite bestehen oder alle wesentlichen Inhalte per Screenreader vorlesbar sein
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Für Personen, die keine Maus bedienen können, muß der Onlineshop mit einem alternativen Eingabegerät für grobmotorische Fähigkeiten bedienbar sein
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Auf Webseiten und Angeboten mit stark flackernden Inhalten muß ein Warnhinweis für Personen vorgeschaltet sein um auf die Gefahr von epileptischen Anfällen hinzuweisen
Es gibt viele weitere Handicaps, die wir noch beachten sollten. Wer Dies nach dem 28.06.2021 nicht tut, riskiert neben Abmahnungen von Mitbewerbern und dem Verbraucherschutz zusätzlich Abmahnungen von Vereinen die sich um Personen mit Handicap kümmern und/oder zusätzlich hohe Geldstrafen von den Überwachungsbehörden.
Und jetzt nochmal die Frage: Was hat das alles mit mir als SEO zu tun? Ganz einfach, stellen wir uns einen Onlineshop mit einigen tausenden von Produkten. Wie sollte eine Hauptnavigation aussehen? Empfiehlst Du noch ein Mega-Menü? ok, wenn ja, hast Du schon einmal versucht, so ein Menü mit der Tastatur und der Tab-Taste zu bedienen?
Weiterhin empfehlen wir SEOs in letzter Zeit unnötige Links zu maskieren. PRG-Pattern oder auch Base64-Kodierung sind hier die Schlagworte, die wir in unseren Audits immer wieder in Richtung Kunden peitschen. Aber können wir diese Techniken noch ruhigen Gewissens empfehlen? Schauen wir uns doch einmal die Base64-Kodierung an: Noch auf der SEOkomm 2022 wurde uns empfohlen URLs in einem Link mit Base64 zu kodieren, diese in ein einem anderen Attribute (nicht href) zu kapseln und wenn eben möglich auch aus dem <a>-Tag ein anderes Tag wie z.B. ein <span>-Tag mit Javascript-onClick-Event zu verwandeln. Doch hier kommt schon die Frage auf, wie dieses Element per Tastatur angesteuert wird. Ist es doch nicht Bestandteil der Tab-Index-Liste. Kodieren wir hier nun, für den Benutzer, wichtige Links, wie z.B. "Mein Konto", so stören wir die Verwendbarkeit der Dienstleistung. Als Inhouse SEO sehr unangenehm, wenn dies wegen Dir passiert. Als SEO-Agentur sollte man ggf. auch die Haftpflichtversicherung noch einmal prüfen. Bei einem Verstoß kommen hier schnell Fragen zu Regressansprüchen gegenüber der Agentur auf und in so einem müsste dann auch die unangenehme Frage der "Vorsatzes" geklärt werden. War es dem SEO Consultants zuzumuten, die Konsequenzen vorherzusehen?
Damit wir erst gar nicht in so unschöne Situationen kommen haben wir noch bis 2025 Zeit uns mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auseinander zu setzen und zu klären, wie weitreichend die Auswirkungen sein werden. Außerdem sollte das Thema EAA und BFSG nicht allein auf dem Rücken der SEOs liegen. Ich erinnere gerne noch einmal an das Thema Core Web Vitals, welches auch gerne bei uns SEOs abgeschoben wurde, obwohl es eigentlich alle Marketingkanäle einer Website oder Onlineshops betrifft. So wird es auch mit der EAA und dem BFSG sein. Lasst uns aus der DSGVO gelernt haben und barrierefreie Websites und Dienstleistungen schaffen, um Menschen zu unterstützen und nicht um Strafen aus dem Weg zu gehen.
Solltest Du Dich jetzt fragen, wie gut Deine Website oder Dein Onlineshop jetzt schon abschneidet oder was ggf. verbessert werden muß, so kann ich Dir den Artikel "How to Conduct a Site Accessibility Audit (For SEO)" von Sam Torres ans Herz legen. Er hat sich zu dem Thema schon mehr Gedanken gemacht und zeigt auf, wie ein Audit für uns SEOs in Zukunft aussehen könnte.