Kein User kann sie meiden, kein Abo sie verleiten,
Mein Grundrecht und Daten darf niemand verraten
Es bleibe dabei: Der Consent ist frei...
\träller\
So, bevor der gute Herr Fallersleben so stark im Grab rotiert, das man mit der Energie eine Kleinstadt mit Strom versorgen kann, zum Thema:
Ist die Wahl zwischen Tracking-Consent und einem bezahlten Abo legal?
Die ganze Diskussion war aber gefühlt ein Nischenthema, weil ja nur ein paar "kleinere" Publisher Domains betroffen waren. So Publisher wie zum Beispiel Spiegel Online, Zeit Online, heise online, FAZ, derStandard, Kronen Zeitung (aus Österreich), t-online und viele weitere. NOYB, die NGO von und mit Max Schrems (Du weißt schon, der Max Schrems aus den EUGH-Urteilen Schrems I, Schrems II und vermutlich bald auch Schrems III — die Rückkehr des Datenschutzes) vertritt schon seit Jahren recht aktiv die Auffassung, dass die aufgezwungene Wahl zwischen Tracking-Consent und einem bezahlten Abo nicht legal ist. Und die Mühlen des Datenschutzes mahlen so langsam vor sich hin. Erste Ergebnisse gab es, auch wenn die Entscheidungen nicht immer ganz eindeutig waren.
Während NOYB seine Beschwerde gegen derstandard.at durchbekommen hat, war die Begründung aber im Detail ein Rückschlag. Denn wie der Standard selbst in seiner Stellungnahme feststellt, ist die grundsätzliche Wahl zwischen Tracking und Bezahlung durch die österreichischen Datenschützer nicht beanstandet (Bonuspunkte an den Standard für das subtile Verlinken der von NOYB gehosteten PDF als Quelle in der Stellungnahme).
Gegen heise hat NOYB in Niedersachsen auch Erfolg, aber die niedersächsischen Datenschützer umgehen das Thema in ihren Ausführungen und trauen sich da scheinbar nicht, Stellung zu beziehen.
Für NOYB ist klar: Die Wahl zwischen "Bezahlen oder Freifahrtschein" für Tracking ist illegal. Sie argumentieren außerdem, dass die Preise im Vergleich zu Ad-Einnahmen unverhältnismäßig sind.
Für Publisher, die von Werbung leben, ist klar, dass ihre Arbeit bezahlt werden soll.
Leider scheint Werbung ohne Tracking nach wie vor keine Alternative zu sein (Jemand™ hat sich in der Vergangenheit schon mal für mehr Contextual Advertising ausgesprochen), um datenschutzfreundlich mit Werbung Geld zu verdienen, schade...
So, genug Geschichte. Warum ist das jetzt aktuell?
Der ein oder andere Facebook Nutzer hat es vielleicht mitbekommen, die meisten haben es in ihrer Banner Blindness einfach akzeptiert, aber Facebook setzt, nachdem sie gezwungen wurden, den Tracking Consent zu berücksichtigen, auch auf "Pay or okay". Oder in Metas Worten: „Subscription for no ads".
Darum haben Datenschutzbehörden aus Norwegen, Niederlande und Hamburg die EU gebeten, das Thema zu klären. Dazu hat nun das European Data Protection Board (EDPB) Stellung genommen (oder auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), lass Dich bei der Diskussion nicht von den Abkürzungen verwirren):
"In most cases, it will not be possible for large online platforms to comply with the requirements for valid consent if they confront users only with a binary choice between consenting to processing of personal data for behavioral advertising purposes and paying a fee."
und später:
"When developing the alternative to the version of the service with behavioral advertising, large online platforms should consider providing data subjects with an 'equivalent alternative' that does not entail the payment of a fee."
Zum Beispiel: Zwar Werbung ausspielen, aber keine Nachverfolgung der Nutzer ohne Consent (Contextual Advertising \hust\).
Die EU argumentiert weiter, dass für Facebook die Bezahlversion als einzige Alternative zu Tracking problematisch ist, da Facebook eine Gatekeeper-Rolle in manchen Bereichen des Soziallebens oder auch beruflich hat.
"Furthermore, detriment may arise where non-consenting data subjects do not pay a fee and thus face exclusion from the service, especially in cases where the service has a prominent role, or is decisive for participation in social life or access to professional networks, even more so in the presence of lock-in or network effects, [...]"
Was bedeutet das?
Netzpolitik.org interpretiert das so: "EU-Datenschützer*innen watschen Abo-Modelle ab"
Der BVDW findet die Auslegung zu weitreichend, da sie potentiell auch Publisher betrifft:
"In unserer Rechtsordnung muss es jedem Anbieter grundsätzlich freistehen, selbst darüber zu entscheiden, wie er seine Leistungen anbieten möchte. Mit 'Pay or Consent'-Modellen finanzieren zahlreiche Marktteilnehmer unabhängigen Journalismus."
Insbesondere problematisch ist, dass das EDPB die Regelung sehr weit fasst und von Large Online Platforms spricht, deren Definition recht schwammig ist. Ab wann ist ein Lock-In Effekt für Nutzer so relevant, dass "Bezahlen oder Abo" ein rechtliches Problem bedeuten? Dürfen Publisher wie Spiegel, Zeit und Co. die Auswahl auf Abo oder Tracking einschränken wie bisher und so ihre Finanzierung sicherstellen? Und wenn Nein, darf es das Kleinkleckersdorfer Käseblatt oder Fachzeitschriften für bestimmte Branchen noch? Und wenn das so ist, sind für diese Unternehmen dann herkömmliche Paywalls, die es in der Regel zusätzlich gibt, auch schon problematisch?
Im Digital Services Act wurden Very Large Online Platforms definiert. VLOPs, die inzwischen klar benannt sind. Da hätte man sich vielleicht einfach bedienen können und somit für Klarheit gesorgt.
Am Ende ist die Stellungnahme des EDPB aber auch nicht rechtlich bindend, sondern eine Stellungnahme für die einzelnen Datenschutzbehörden der EU. Wie das auf Meta anzuwenden ist, entscheidet also die irische Datenschutzbehörde. Diese wird vermutlich (wie bisher) alles tun, um Meta, Google und Co. vor europäischem Recht zu schützen. Das wohl eigentliche Ziel dieser Stellungnahme wird also vermutlich noch jahrelang nichts davon merken, während sich Publisher hierzulande mit "Abonnieren oder Akzeptieren"-Strategien auf eventuelle Änderungen der Rechtslage vorbereiten sollten.
Ich finde, es ist an der Zeit, dass jemand eine datenschutzfreundliche Werbeplattform auf den Markt bringt. Eine, die nicht maximalinvasives Tracking einsetzt, um mit intransparenten Algorithmen eine effiziente "Personalisierung" zu versprechen, aber am Ende (zu Lasten von Publishern, Werbenden und Nutzern) auf den maximalen Profit der Werbeplattform optimieren.
Kontextbezogene Werbung schont nicht nur die Privatsphäre, sondern durch den Wegfall von überflüssigen Strukturen für Tracking. Und im Realtime-Bidding könnte die Werbung auch endlich mal halbwegs effizient eingebunden werden.