- Ab dem 2. August 2026 schreiben neue EU AI Act Regelungen die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vor.
- Wichtig ist, dass KI-Anbieter ihre Outputs technisch und Du als Nutzer Deine KI-generierten Bilder menschenlesbar kennzeichnest.
- Die Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere Deepfakes, nicht-identifizierte Chatbots oder KI-Assistenten und automatisch veröffentlichte Texte ohne redaktionelle Prüfung.
KI-Inhalte müssen Farbe bekennen
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten gemäß dem EU AI Act. Crowd asking: “Aber was passiert jetzt bloß mit all unseren großartigen KI-generierten Inhalten?”
Nun, keine Sorge, nicht jedes KI-kommaglättete Posting braucht künftig ein Warnschild.
Oder um es mit den Worten von Dr. Schirmbacher zu sagen:
”Entscheidend ist, wer den Inhalt erstellt und wie echt er wirkt.”
Aber für welche Inhalte gilt diese Kennzeichnungspflicht denn jetzt?
- KI-Anbieter wie Bild- oder Textgeneratoren müssen ihre Outputs technisch, also maschinenlesbar, kennzeichnen.
- Nutzer und Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre KI-generierten Bilder auch als solche “menschenlesbar” gekennzeichnet werden
Außerdem betrifft diese Vorgabe:
- Chatbots und KI-Assistenten → Es muss deutlich sein, dass man mit einer KI spricht.
- Deepfakes: Realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Stimmen sichtbar kennzeichnen (alles was halbwegs fotorealistisch ist, unabhängig davon, ob es real existierende Menschen oder Orte nachahmt)
- Automatisch veröffentlichte Texte ohne redaktionelle Prüfschritte
Hast Du also einen Chatbot, der sich nicht äußert, dass er einer ist? Oder sind die Bilder vom Team so hyperrealistisch, dass man sie von echten Fotos nicht zu unterscheiden vermag? Mindestens dann solltest Du Deine Inhalte kennzeichnen. Aber um ehrlich zu sein - kennzeichne einfach das, was mit KI erstellt wurde. Es macht Dich nur authentischer.